Umweltplanerische Lösungen für ihre Projekte.
Zukunftssicher planen
Wir sind ein Büro für Umweltplanung und erstellen Umweltgutachten sowie naturschutzfachliche Fachbeiträge für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere Artenschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und landschaftspflegerische Fachbeiträge im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Wir unterstützen Planungsprozesse durch fachliche Bewertungen und strukturierte Gutachten und arbeiten dabei eng mit Auftraggebern, Planungsbüros und Behörden zusammen. Unser Fokus liegt auf klar nachvollziehbaren Ergebnissen und Maßnahmen, die naturschutzfachliche Anforderungen berücksichtigen und in der Praxis umsetzbar sind.
Artenschutz
Korrekt und praxisnah umgesetzt
Artenschutzrechtliche Prüfungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach § 44 BNatSchG und den einschlägigen fachlichen Leitfäden.
Auf dieser Grundlage werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie, sofern erforderlich, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) entwickelt und fachlich begründet.
Baubegleitung
Sicher bauen - vom ersten Spatenstich an
Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) umfasst die Kontrolle des Baufeldes vor Baubeginn sowie die fachliche Begleitung der Bauausführung im Hinblick auf naturschutzfachliche Auflagen, Nebenbestimmungen und festgelegte Maßnahmen aus dem Genehmigungsverfahren.
Durch frühzeitige Abstimmungen mit den Beteiligten und regelmäßige Kontrollen während der Bauphase wird die Einhaltung der Auflagen sichergestellt. Gleichzeitig können mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf ein notwendiges Maß reduziert werden.
Eingriffsregelung
Lösungen für Ihr Vorhaben
Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erstellen wir Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und weitere landschaftspflegerische Fachbeiträge für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Hierzu gehören die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, die Entwicklung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie die Planung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ziel ist eine nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen von Vorhaben auf Natur und Landschaft sowie die fachliche Ableitung geeigneter Kompensationsmaßnahmen.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen. Die Inhalte dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert.
Sollten Sie dennoch nicht finden, was Sie suchen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu unseren Leistungen und Projekten.

Behördenkontakt
- Voranfragen zur Genehmigungsfähigkeit
- Vorabstimmung der erforderlichen Gutachten
Wir prüfen vorab die Genehmigungsfähigkeit von Projekten und stimmen die erforderlichen Gutachten frühzeitig mit Behörden und Auftraggebern ab, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Genehmigungsunterlagen
- Erstellung von LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan)
- FFH-Vorprüfungen
- Artenschutzprüfungen (ASP 1)
Wir erstellen alle erforderlichen umweltfachlichen Unterlagen, prüfen Schutzgebiete und Arten, um Genehmigungsprozesse effizient und rechtssicher zu unterstützen.

Umweltverträglichkeitsprüfung
- UVP-Vorprüfungen
- Risikoanalyse von Umweltbelastungen
Wir führen Vorprüfungen nach UVP durch, identifizieren mögliche Konflikte und bereiten fundierte Unterlagen für Genehmigungsentscheidungen vor.

Kompensationsplanung
- Kompensationsplanung
- Pflanzpläne
- Ökokonto-Kompatibilität
Wir planen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fachgerecht und entwickeln Konzepte zur naturschutzrechtlichen Kompensation.
Dabei berücksichtigen wir sowohl ökologische Anforderungen als auch die praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen.

Wald- und Ausnahmeanträge
Wir erstellen Unterlagen für Waldumwandlungsanträge sowie Ausnahmegenehmigungen in Schutzgebieten.
Dabei prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen und bereiten die fachlichen Grundlagen für die behördliche Entscheidung vor.
- Anträge zur Waldumwandlung
- Anträge auf Ausnahmegenehmigung
- Waldbewertungen

Bau- und Vor-Ort-Betreuung
- Teilnahme an BTB
- Baufeldkontrollen
- Ökologische Baubegleitung
Wir begleiten die Bauphase vor Ort, überwachen die Einhaltung ökologischer Auflagen und beraten Bauherren und Vorhabenträger praxisnah während der Umsetzung.
UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist ein zentrales Instrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und dient der fachlichen Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Er stellt dar, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf Natur und Landschaft haben kann und welche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Auf dieser Grundlage werden geeignete Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen entwickelt und fachlich begründet.
Inhalt eines Landschaftspflegerischen Begleitplans
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan umfasst unter anderem:
- die Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft
- die fachliche Bewertung der zu erwartenden Eingriffe
- die Entwicklung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung im Rahmen der Eingriffsregelung
Der LBP bildet damit eine wichtige Grundlage für behördliche Entscheidungen im Genehmigungsverfahren.
Artenschutzgutachten
Artenschutzgutachten und spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) dienen der fachlichen Bewertung möglicher Auswirkungen eines Vorhabens auf besonders und streng geschützte Arten.
Sie sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Vorhaben im Außenbereich.
Inhalt eines Artenschutzgutachtens
Ein Artenschutzgutachten umfasst in der Regel:
- die Erfassung und Bewertung relevanter Arten und Lebensräume
- die Prüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
- die Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- die Ableitung funktionserhaltender Maßnahmen (CEF), sofern erforderlich
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und bilden eine fachliche Grundlage für behördliche Entscheidungen im Genehmigungsverfahren.
Waldumwandlungsanträge und Ausnahmeanträge in Schutzgebieten
Vorhaben im Wald oder innerhalb von Schutzgebieten unterliegen besonderen naturschutz- und forstrechtlichen Anforderungen. In diesen Fällen können Waldumwandlungsanträge oder Ausnahmeanträge nach Schutzgebietsverordnungen erforderlich sein.
Die Erstellung entsprechender Antragsunterlagen umfasst insbesondere:
- die fachliche Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen
- die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft
- die Erarbeitung einer fachlichen Begründung des Vorhabens
- die Entwicklung geeigneter Kompensations- oder Ersatzmaßnahmen
- die fachliche Abstimmung mit zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden
Strukturierte und nachvollziehbare Unterlagen erleichtern die Prüfung durch die Behörden und unterstützen einen geordneten Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) dient der fachlichen Begleitung von Bauvorhaben im Hinblick auf naturschutzrechtliche Auflagen, Nebenbestimmungen und festgelegte Maßnahmen aus dem Genehmigungsverfahren.
Sie trägt dazu bei, die Anforderungen aus Fachgutachten und Genehmigungsbescheiden während der Bauphase zu berücksichtigen.
Inhalte der ökologischen Baubegleitung
Im Rahmen der ÖBB erfolgen unter anderem:
- Baufeldkontrollen vor Baubeginn
- fachliche Begleitung der Bauausführung
- Kontrolle der Einhaltung naturschutzfachlicher Auflagen
- Begleitung der Umsetzung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- Dokumentation und Berichterstellung gegenüber Auftraggebern und Behörden
- fachliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden
Durch regelmäßige Kontrollen und eine strukturierte Dokumentation wird die Umsetzung der naturschutzfachlichen Anforderungen nachvollziehbar begleitet.
Fachliche Abstimmung mit Behörden
Ein wichtiger Bestandteil vieler Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die fachliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).
Dazu gehören unter anderem:
- fachliche Vor-Ort-Termine und Begehungen
- die Vorstellung naturschutzfachlicher Bewertungen und Maßnahmen
- die Abstimmung zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
- die Dokumentation und Nachbereitung von Abstimmungsgesprächen
Eine frühzeitige und transparente Abstimmung kann dazu beitragen, fachliche Fragestellungen zu klären und die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens nachvollziehbar zu berücksichtigen.
KONTAKT.
Verantwortung für die Zukunft.
Cura futuri.

